Abmeldung aus Deutschland – so beendest du deine Steuerpflicht rechtssicher & endgültig

29. September 2025
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Inhaltsverzeichnis

Einer der wichtigsten Schritte auf dem Weg in die legale Steuerfreiheit ist die korrekte Abmeldung und steuerliche Entstrickung aus dem Heimatland. Leider werden bei der Abmeldung immer wieder Fehler gemacht, sodass am Ende weiter steuerliche Pflichten in Deutschland bestehen. Den meisten Auswander:innen ist ihr Fehlverhalten nicht bewusst. So kommt es im schlimmsten Fall zu lästigen Briefen des Finanzamts mit Nachzahlungen und Bußgeldern.

Im Club der Freiheit helfen wir freiheitsliebenden Online-Selbständigen auszuwandern, Steuern zu sparen und international Vermögen aufzubauen. Wir wissen ganz genau, worauf du bei der steuerlichen Entstrickung achten musst, um nicht ungewollt in eine Steuerfalle zu tappen und beraten dich gerne unverbindlich zu deinen Plänen. 

In diesem Artikel besprechen wir die Abmeldung und korrekte steuerliche Entstrickung aus Deutschland. Wir klären unter anderem:

  • Welche Arten von Steuerpflichten es gibt – und wie du sie ALLE korrekt beendest (nicht nur die unbeschränkte Steuerpflicht)
  • Warum viele Auswander:innen unbewusst steuerpflichtig bleiben – und wie du das vermeidest
  • Warum Wohnsitz, Aufenthaltsdauer und wirtschaftliche Interessen entscheidend sind
  • Wie du dich vor der beschränkten und erweitert beschränkten Steuerpflicht schützt


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Arten von Steuerpflichten in Deutschland

Um zu verstehen, wie du ALLE deine steuerlichen Pflichten in Deutschland beendest, musst du zuerst verstehen, welche Arten von Steuerpflichten es gibt.

Grob gesagt kennt das deutsche System vier Arten von Steuerpflichten:

Keine Steuerpflicht Deutschland

Das ist der Idealzustand, den wir nach der Auswanderung aus Deutschland erreichen wollen. In diesem Fall wurde die steuerliche Entstrickung korrekt durchgeführt und es bestehen keine weiteren steuerlichen Pflichten in Deutschland. Mission accomplished.

Unbeschränkte Steuerpflicht Deutschland

Volle Steuerpflicht in Deutschland. Bei der unbeschränkten Steuerpflicht gemäß § 1 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes (kurz EStG) bist du ohne Einschränkungen steuerpflichtig. Das heißt, dein Welteinkommen (das gesamte Einkommen, das du weltweit erwirtschaftet hast) wird in Deutschland versteuert. 

Für die meisten Deutschen ist dies der Normalfall. Sie leben und arbeiten in Deutschland und zahlen dementsprechend alle ihre Steuern in Deutschland.

Beschränkte Steuerpflicht Deutschland

Bei der beschränkten Steuerpflicht (§ 1 Absatz 4 EStG) hast du keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt mehr in Deutschland, aber weiterhin Einkünfte aus inländischen Quellen. Diese Einkünfte aus inländischen Quellen müssen gemäß der beschränkten Steuerpflicht in Deutschland versteuert werden.

Erweitert beschränkte Steuerpflicht Deutschland Normalfall

Die erweitert beschränkte Steuerpflicht im Normalfall (bitte beachte, dass es einen Sonderfall gibt, den wir ausführlich in diesem Artikel erklären) greift bei deutschen Staatsbürger:innen, die in den letzten 10 Jahren vor ihrer Abmeldung mindestens 5 Jahre lang unbeschränkt in Deutschland steuerpflichtig waren, nun in ein Niedrigsteuerland gezogen oder als Perpetual Traveler unterwegs sind und weiterhin wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland haben. Zu diesen wesentlichen wirtschaftlichen Interessen zählen Einkünfte aus Deutschland, inländisches Vermögen und Beteiligungen an deutschen Unternehmen.

Abmeldung Deutschland – so geht’s richtig 

In der Praxis sehe ich immer wieder, dass das Thema Abmeldung stets nur unter dem Aspekt der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht thematisiert wird. 

Auswanderer:innen unterliegen aber unter Umständen der beschränkten Steuerpflicht oder sogar der erweitert beschränkten Steuerpflicht im Normalfall, ohne sich dessen bewusst zu sein. 

Um Fehler zu vermeiden und wirklich sicherzustellen, dass du dich vollständig steuerlich entstrickst, musst du also sicherstellen, dass du wirklich alle deine steuerlichen Pflichten in Deutschland beendest (oder dir zumindest eventuell weiter bestehender steuerlicher Verpflichtungen bewusst bist).

Im Folgenden gehen wir die unterschiedlichen Steuerpflichten durch und erklären dir, wie du sie beendest.

Unbeschränkte Steuerpflicht Deutschland beenden

Die unbeschränkte Steuerpflicht greift bei einem Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland. Um diese Art der Steuerpflicht zu beenden, muss also sichergestellt werden, dass kein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland mehr besteht oder unterstellt werden kann.

Wohnsitz & gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland

Der Wohnsitz wird nach § 8 Abgabenordnung (AO) so definiert:

Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird.

9 Abgabenordnung (AO) regelt die Definition des gewöhnlichen Aufenthalts:

Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt.

Ein zeitlich zusammenhängender Aufenthalt von mehr als 6 Monaten gilt stets als gewöhnlicher Aufenthalt. Kurzfristige Unterbrechungen (z. B. Urlaub, Geschäftsreisen) bleiben dabei unberücksichtigt. []

Was heißt das für dich?

Basierend auf diesen Definitionen solltest du folgendes beachten:

Wohnsituation

  • Steht dir eine Wohnung/Immobilie zur Verfügung (Schlüsselgewalt), kann ein Wohnsitz angenommen werden, der die unbeschränkte Steuerpflicht zur Konsequenz hat. Gib daher deine Wohnung vor deiner Abmeldung auf und/oder vermiete etwaige Wohnungen/Immobilien dauerhaft (mindestens 6 Monate) unter.


Dauer des Aufenthalts

  • Aufenthalte über 6 Monate (183 Tage) führen automatisch zu einem gewöhnlichen Aufenthalt und damit der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland.
  • Auch mehrere kürzere Aufenthalte können genügen, um eine Steuerpflicht zu begründen, wenn klar ist, dass sie nicht nur vorübergehend sind.


Regelmäßigkeit und Kontinuität

  • Wiederkehrende Aufenthalte (z. B. jedes Jahr mehrere Monate Deutschland) können ebenfalls einen gewöhnlichen Aufenthalt begründen, auch wenn sie in Summe unter 6 Monaten sind. Halte dich daher am besten nur wenige Wochen im Jahr in Deutschland auf oder vermeide die physische Anwesenheit komplett.


Tatsächliche Umstände des Aufenthalts

  • Wie und wo wohnst du, wenn du in Deutschland bist? Wohnungen, AirBnBs, Zimmer bei Familie oder Freunden etc. legen einen Wohnsitz gemäß § 8 AO nahe. Kurzfristige Aufenthalte im Hotel sind jedoch in der Regel unproblematisch.


Lebensmittelpunkt und persönliche Bindungen

  • Nahestehende Verwandte (Lebenspartner. Ehepartner, Kinder) stellen ein starkes Indiz für einen Lebensmittelpunkt in Deutschland dar, selbst wenn du dich nicht mehr in Deutschland aufhältst. Sie sollten also besser zusammen mit dir auswandern.
  • Soziale Kontakte und deine soziale Einbindung vor Ort (Sportvereine, Schule, Fitnesstudio etc.) können ein Indiz für einen Lebensmittelpunkt sein und die unbeschränkte Steuerpflicht zur Folge haben.
  • Der Besitz und das Halten eines Autos kann ebenfalls als Indiz für einen Lebensmittelpunkt herangezogen werden, ist aber meist nur relevant, wenn das Auto regelmäßig am Standort Deutschland genutzt und abgestellt wird. Im besten Fall befindet sich dein Auto außerhalb Deutschlands und du benennst eine empfangsbevollmächtigte Person.


Wichtig zu verstehen: Der Lebensmittelpunkt und der gewöhnliche Aufenthalt werden
immer von Fall zu Fall entschieden. Das heißt: Nur weil du vergessen hast, deinen Vertrag im Fitnessstudio zu kündigen, heißt das noch lange nicht, dass du nun weiter unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland bist. Es wird immer die Gesamtsituation bewertet.

Die stärksten Indizien für einen weiter bestehenden Wohnsitz beziehungsweise gewöhnlichen Aufenthalt sind in jedem Fall die Dauer des Aufenthalts, die Verfügbarkeit einer Wohnung (Schlüsselgewalt) und deine sozialen Bindungen.

Für viele Auswanderer endet die Steuerpflicht in Deutschland mit der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht. Es gibt aber auch Fälle, in denen weiter steuerliche Pflichten in Deutschland bestehen – nämlich in Form der beschränkten Steuerpflicht und der erweitert beschränkten Steuerpflicht im Normalfall.

Beschränkte Steuerpflicht Deutschland beenden

Bei der beschränkten Steuerpflicht hast du keinen Wohnsitz (§ 8 AO) oder gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) mehr in Deutschland, aber weiterhin Einkünfte aus inländischen Quellen. Diese Einkünfte müssen gemäß der beschränkten Steuerpflicht in Deutschland versteuert werden.

Dabei gilt das Territorialprinzip. Einkünfte aus deutschen Quellen, die in § 49 EStG definiert sind, müssen in Deutschland versteuert werden. Einkünfte aus ausländischen Quellen unterliegen nicht der deutschen Besteuerung.

Zu den Einkünften aus inländischen Quellen zählen laut § 49 EStG unter anderem:

  • Einkünfte aus inländischer Land- und Forstwirtschaft
  • Einkünfte aus inländischem Gewerbebetrieb (z. B. Betriebsstätte im Inland, Geschäftsleitung im Inland)
  • Einkünfte aus inländischer selbständiger Arbeit
  • Einkünfte aus inländischen nicht selbständigen Tätigkeiten 
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen aus inländischen Quellen
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von inländischem Grundbesitz
  • Sonstige Einkünfte mit Inlandsbezug


Die meisten dieser Einkunftsarten sind für den typischen Auswanderer oder die typische Auswanderin sicherlich irrelevant. Doch vor allem
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie Einkünfte aus Kapitalvermögen können bei angehenden Digitalen Nomaden und Perpetual Travelern zu einem Weiterbestehen einer Steuerpflicht in Deutschland führen.

Um diese zu beenden, müssen entsprechende Kapitalvermögen transferiert oder verkauft werden. Eventuelle Immobilien sollten aufgegeben werden.

Dabei ist wichtig zu verstehen: Die beschränkte Steuerpflicht ist zwar nervig und sollte im Idealfall beendet werden, sie ist aber grundsätzlich nicht so wild. Es ist üblich, dass Länder Steuern auf die Einnahmen erheben, die in ihrem Territorium erwirtschaftet werden (Territorialprinzip). Die beschränkte Steuerpflicht hat nicht automatisch die Besteuerung des Welteinkommens zur Folge. Nur Einnahmen, die in § 49 EStG als inländisches Einkommen definiert sind (abschließender Paragraph) werden besteuert.

Die einzige Möglichkeit, dich von der beschränkten Steuerpflicht auf inländische Einkünfte in Deutschland zu befreien, liegt darin, dich von diesen Einkünften zu befreien (Verkauf, Auflösung etc.).

Doch ganz wichtig: Behältst du deine inländischen Einkünfte bei, solltest du unbedingt darauf achten, dass diese Einnahmen aus deutschen Quellen weniger als 62.000€ pro Kalenderjahr betragen und weniger als 30% deines Welteinkommens ausmachen. Übersteigst du diese Grenzen, löst du die erweitert beschränkte Steuerpflicht im Normalfall aus.

Erweitert beschränkte Steuerpflicht vermeiden

Als letztes gilt es zu prüfen, ob auch nach der Auswanderung eine erweitert beschränkte Steuerpflicht im Normalfall vorliegt (bitte beachte, dass es einen Sonderfall der erweitert beschränkten Steuerpflicht gibt, den wir im Detail hier erklären).

Noch einmal zur Erinnerung: Die erweitert beschränkte Steuerpflicht greift, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Du bist deutscher Staatsbürger oder deutsche Staatsbürgerin (für Ausländer:innen ist die erweitert beschränkte Steuerpflicht nicht relevant),
  • du warst in den letzten 10 Jahren vor der Auswanderung mindestens 5 Jahre unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland (muss nicht durchgängig gewesen sein!),
  • du lebst jetzt entweder in einem Niedrigsteuerland (Faustregel: weniger als 20 % effektive Steuerlast) oder bist als Perpetual Traveler offiziell „wohnsitzlos“
  • und du hast weiterhin wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland.


Der entscheidende Punkt bei der erweitert beschränkten Steuerpflicht im Normalfall ist also das Weiterbestehen wirtschaftlicher Interessen im Inland.

Wann bestehen diese wirtschaftlichen Interessen?

Laut § 2 Abs. 3 Außensteuergesetz (AStG) hast du weiterhin wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien zutrifft:

Einkünfte aus Deutschland
→ Wenn mehr als 30 % deines Welteinkommens aus deutschen Quellen stammen
→ oder deine inländischen Einkünfte über 62.000 Euro pro Jahr liegen

Inländisches Vermögen
→ Wenn mehr als 30 % deines Gesamtvermögens in Deutschland gehalten werden
→ oder dein inländisches Vermögen über 154.000 Euro beträgt

Beteiligungen an deutschen Unternehmen
→ Wenn du Einzelunternehmer:in, persönlich haftende:r Gesellschafter:in oder Kommanditist:in einer deutschen Firma mit mind. 25 % Beteiligung bist
→ oder in den letzten 10 Jahren mindestens 1 % an einer deutschen Kapitalgesellschaft gehalten hast

Das heißt konkret: Damit die erweitert beschränkte Steuerpflicht im Normalfall greift, muss zunächst eine beschränkte Steuerpflicht vorliegen. 

Generierst du zum Beispiel mit der Vermietung von Immobilien am Standort Deutschland mehr als 62.000 Euro Gewinn pro Jahr, giltst du in Deutschland als erweitert beschränkt steuerpflichtig. 

Gleiches gilt, wenn du zum Beispiel im Jahr insgesamt 50.000 Euro verdienst (Welteinkommen), davon aber 25.000 Euro (50%) mit Einkünften aus deutschen Quellen erwirtschaftest. In diesem Fall kommen mehr als 30% deiner Einnahmen aus inländischen Quellen und die erweitert beschränkte Steuerpflicht greift. 

Die erweitert beschränkte Steuerpflicht greift ebenfalls, wenn du beispielsweise eine inländische Immobilie besitzt, die mehr als 154.000 Euro wert ist. 

Um also sicherzustellen, dass du nicht aus Versehen weiter erweitert beschränkt steuerpflichtig in Deutschland bist, solltest du unbedingt auf folgende Dinge achten:

  • Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte von weniger als 62.000€ pro Jahr
  • Weniger als 30% deines Welteinkommens dürfen aus deutschen Quellen stammen
  • Dein inländisches Vermögen darf 154.000€ nicht übersteigen (im Zweifelsfall musst du also Immobilien und etwaige andere Vermögenswerte veräußern)
  • Halte weniger als 30% deines Gesamtvermögens in Deutschland
  • Veräußere alle Anteile an Personen- und Kapitalgesellschaften

Fazit

Wie du siehst, gibt es beim Thema Abmeldung einiges zu beachten, um nicht am Ende in eine Steuerfalle zu tappen. 

Um auf Nummer sicher zu gehen, solltest du dich unbedingt beraten lassen. In unseren unverbindlichen Beratungen bekommst du Expert:innenwissen und eine wasserdichte Exit-Strategie individuell auf dich und deine Situation zugeschnitten. Du kannst deine Beratung hier buchen.

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