Einer der wichtigsten Schritte auf dem Weg in die legale Steuerfreiheit ist die korrekte Abmeldung und steuerliche Entstrickung aus dem Heimatland. Leider werden bei der Abmeldung immer wieder Fehler gemacht, sodass am Ende weiter steuerliche Pflichten in Deutschland bestehen. Den meisten Auswander:innen ist ihr Fehlverhalten nicht bewusst. So kommt es im schlimmsten Fall zu lästigen Briefen des Finanzamts mit Nachzahlungen und Bußgeldern.
Im Club der Freiheit helfen wir freiheitsliebenden Online-Selbständigen auszuwandern, Steuern zu sparen und international Vermögen aufzubauen. Wir wissen ganz genau, worauf du bei der steuerlichen Entstrickung achten musst, um nicht ungewollt in eine Steuerfalle zu tappen und beraten dich gerne unverbindlich zu deinen Plänen.
In diesem Artikel besprechen wir die Abmeldung und korrekte steuerliche Entstrickung aus Deutschland. Wir klären unter anderem:
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Um zu verstehen, wie du ALLE deine steuerlichen Pflichten in Deutschland beendest, musst du zuerst verstehen, welche Arten von Steuerpflichten es gibt.
Grob gesagt kennt das deutsche System vier Arten von Steuerpflichten:
Das ist der Idealzustand, den wir nach der Auswanderung aus Deutschland erreichen wollen. In diesem Fall wurde die steuerliche Entstrickung korrekt durchgeführt und es bestehen keine weiteren steuerlichen Pflichten in Deutschland. Mission accomplished.
Volle Steuerpflicht in Deutschland. Bei der unbeschränkten Steuerpflicht gemäß § 1 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes (kurz EStG) bist du ohne Einschränkungen steuerpflichtig. Das heißt, dein Welteinkommen (das gesamte Einkommen, das du weltweit erwirtschaftet hast) wird in Deutschland versteuert.
Für die meisten Deutschen ist dies der Normalfall. Sie leben und arbeiten in Deutschland und zahlen dementsprechend alle ihre Steuern in Deutschland.
Bei der beschränkten Steuerpflicht (§ 1 Absatz 4 EStG) hast du keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt mehr in Deutschland, aber weiterhin Einkünfte aus inländischen Quellen. Diese Einkünfte aus inländischen Quellen müssen gemäß der beschränkten Steuerpflicht in Deutschland versteuert werden.
Die erweitert beschränkte Steuerpflicht im Normalfall (bitte beachte, dass es einen Sonderfall gibt, den wir ausführlich in diesem Artikel erklären) greift bei deutschen Staatsbürger:innen, die in den letzten 10 Jahren vor ihrer Abmeldung mindestens 5 Jahre lang unbeschränkt in Deutschland steuerpflichtig waren, nun in ein Niedrigsteuerland gezogen oder als Perpetual Traveler unterwegs sind und weiterhin wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland haben. Zu diesen wesentlichen wirtschaftlichen Interessen zählen Einkünfte aus Deutschland, inländisches Vermögen und Beteiligungen an deutschen Unternehmen.
In der Praxis sehe ich immer wieder, dass das Thema Abmeldung stets nur unter dem Aspekt der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht thematisiert wird.
Auswanderer:innen unterliegen aber unter Umständen der beschränkten Steuerpflicht oder sogar der erweitert beschränkten Steuerpflicht im Normalfall, ohne sich dessen bewusst zu sein.
Um Fehler zu vermeiden und wirklich sicherzustellen, dass du dich vollständig steuerlich entstrickst, musst du also sicherstellen, dass du wirklich alle deine steuerlichen Pflichten in Deutschland beendest (oder dir zumindest eventuell weiter bestehender steuerlicher Verpflichtungen bewusst bist).
Im Folgenden gehen wir die unterschiedlichen Steuerpflichten durch und erklären dir, wie du sie beendest.
Die unbeschränkte Steuerpflicht greift bei einem Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland. Um diese Art der Steuerpflicht zu beenden, muss also sichergestellt werden, dass kein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland mehr besteht oder unterstellt werden kann.
Der Wohnsitz wird nach § 8 Abgabenordnung (AO) so definiert:
Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird.
9 Abgabenordnung (AO) regelt die Definition des gewöhnlichen Aufenthalts:
Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt.
Ein zeitlich zusammenhängender Aufenthalt von mehr als 6 Monaten gilt stets als gewöhnlicher Aufenthalt. Kurzfristige Unterbrechungen (z. B. Urlaub, Geschäftsreisen) bleiben dabei unberücksichtigt. […]
Basierend auf diesen Definitionen solltest du folgendes beachten:
Wohnsituation
Dauer des Aufenthalts
Regelmäßigkeit und Kontinuität
Tatsächliche Umstände des Aufenthalts
Lebensmittelpunkt und persönliche Bindungen
Wichtig zu verstehen: Der Lebensmittelpunkt und der gewöhnliche Aufenthalt werden immer von Fall zu Fall entschieden. Das heißt: Nur weil du vergessen hast, deinen Vertrag im Fitnessstudio zu kündigen, heißt das noch lange nicht, dass du nun weiter unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland bist. Es wird immer die Gesamtsituation bewertet.
Die stärksten Indizien für einen weiter bestehenden Wohnsitz beziehungsweise gewöhnlichen Aufenthalt sind in jedem Fall die Dauer des Aufenthalts, die Verfügbarkeit einer Wohnung (Schlüsselgewalt) und deine sozialen Bindungen.
Für viele Auswanderer endet die Steuerpflicht in Deutschland mit der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht. Es gibt aber auch Fälle, in denen weiter steuerliche Pflichten in Deutschland bestehen – nämlich in Form der beschränkten Steuerpflicht und der erweitert beschränkten Steuerpflicht im Normalfall.
Bei der beschränkten Steuerpflicht hast du keinen Wohnsitz (§ 8 AO) oder gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) mehr in Deutschland, aber weiterhin Einkünfte aus inländischen Quellen. Diese Einkünfte müssen gemäß der beschränkten Steuerpflicht in Deutschland versteuert werden.
Dabei gilt das Territorialprinzip. Einkünfte aus deutschen Quellen, die in § 49 EStG definiert sind, müssen in Deutschland versteuert werden. Einkünfte aus ausländischen Quellen unterliegen nicht der deutschen Besteuerung.
Zu den Einkünften aus inländischen Quellen zählen laut § 49 EStG unter anderem:
Die meisten dieser Einkunftsarten sind für den typischen Auswanderer oder die typische Auswanderin sicherlich irrelevant. Doch vor allem Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie Einkünfte aus Kapitalvermögen können bei angehenden Digitalen Nomaden und Perpetual Travelern zu einem Weiterbestehen einer Steuerpflicht in Deutschland führen.
Um diese zu beenden, müssen entsprechende Kapitalvermögen transferiert oder verkauft werden. Eventuelle Immobilien sollten aufgegeben werden.
Dabei ist wichtig zu verstehen: Die beschränkte Steuerpflicht ist zwar nervig und sollte im Idealfall beendet werden, sie ist aber grundsätzlich nicht so wild. Es ist üblich, dass Länder Steuern auf die Einnahmen erheben, die in ihrem Territorium erwirtschaftet werden (Territorialprinzip). Die beschränkte Steuerpflicht hat nicht automatisch die Besteuerung des Welteinkommens zur Folge. Nur Einnahmen, die in § 49 EStG als inländisches Einkommen definiert sind (abschließender Paragraph) werden besteuert.
Die einzige Möglichkeit, dich von der beschränkten Steuerpflicht auf inländische Einkünfte in Deutschland zu befreien, liegt darin, dich von diesen Einkünften zu befreien (Verkauf, Auflösung etc.).
Doch ganz wichtig: Behältst du deine inländischen Einkünfte bei, solltest du unbedingt darauf achten, dass diese Einnahmen aus deutschen Quellen weniger als 62.000€ pro Kalenderjahr betragen und weniger als 30% deines Welteinkommens ausmachen. Übersteigst du diese Grenzen, löst du die erweitert beschränkte Steuerpflicht im Normalfall aus.
Als letztes gilt es zu prüfen, ob auch nach der Auswanderung eine erweitert beschränkte Steuerpflicht im Normalfall vorliegt (bitte beachte, dass es einen Sonderfall der erweitert beschränkten Steuerpflicht gibt, den wir im Detail hier erklären).
Noch einmal zur Erinnerung: Die erweitert beschränkte Steuerpflicht greift, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Der entscheidende Punkt bei der erweitert beschränkten Steuerpflicht im Normalfall ist also das Weiterbestehen wirtschaftlicher Interessen im Inland.
Laut § 2 Abs. 3 Außensteuergesetz (AStG) hast du weiterhin wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien zutrifft:
Einkünfte aus Deutschland
→ Wenn mehr als 30 % deines Welteinkommens aus deutschen Quellen stammen
→ oder deine inländischen Einkünfte über 62.000 Euro pro Jahr liegen
Inländisches Vermögen
→ Wenn mehr als 30 % deines Gesamtvermögens in Deutschland gehalten werden
→ oder dein inländisches Vermögen über 154.000 Euro beträgt
Beteiligungen an deutschen Unternehmen
→ Wenn du Einzelunternehmer:in, persönlich haftende:r Gesellschafter:in oder Kommanditist:in einer deutschen Firma mit mind. 25 % Beteiligung bist
→ oder in den letzten 10 Jahren mindestens 1 % an einer deutschen Kapitalgesellschaft gehalten hast
Das heißt konkret: Damit die erweitert beschränkte Steuerpflicht im Normalfall greift, muss zunächst eine beschränkte Steuerpflicht vorliegen.
Generierst du zum Beispiel mit der Vermietung von Immobilien am Standort Deutschland mehr als 62.000 Euro Gewinn pro Jahr, giltst du in Deutschland als erweitert beschränkt steuerpflichtig.
Gleiches gilt, wenn du zum Beispiel im Jahr insgesamt 50.000 Euro verdienst (Welteinkommen), davon aber 25.000 Euro (50%) mit Einkünften aus deutschen Quellen erwirtschaftest. In diesem Fall kommen mehr als 30% deiner Einnahmen aus inländischen Quellen und die erweitert beschränkte Steuerpflicht greift.
Die erweitert beschränkte Steuerpflicht greift ebenfalls, wenn du beispielsweise eine inländische Immobilie besitzt, die mehr als 154.000 Euro wert ist.
Um also sicherzustellen, dass du nicht aus Versehen weiter erweitert beschränkt steuerpflichtig in Deutschland bist, solltest du unbedingt auf folgende Dinge achten:
Wie du siehst, gibt es beim Thema Abmeldung einiges zu beachten, um nicht am Ende in eine Steuerfalle zu tappen.
Um auf Nummer sicher zu gehen, solltest du dich unbedingt beraten lassen. In unseren unverbindlichen Beratungen bekommst du Expert:innenwissen und eine wasserdichte Exit-Strategie individuell auf dich und deine Situation zugeschnitten. Du kannst deine Beratung hier buchen.
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